Die Nutzungsrechte beschränken sich auf die Verwendung in den sozialen Medien. Das Urheberrecht bleibt trotz Überlassung der RAW Datei beim abgebenden Fotografen. Die Nennung des Fotografen und Modells ist zwingend erforderlich.
Alle Fotograf/innen freuen sich über die vielfältigen Ergebnisse eurer Retusche. Dennoch bleibt das Bild Eigentum des jeweiligen Fotografen, was auch bedeutet, dass Hashtags zu Feature-Seiten bei Veröffentlichung der Bilder nicht von denjenigen gesetzt werden sollten, die das Bild bearbeitet haben. Nicht mit jeder Bearbeitung kann sich ein Urheber auch identifizieren – so sollte ein Feature auch nur dann möglich sein, wenn der: die Fotograf/in selbst solche Seiten markiert.